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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Vertragsunternehmer des Internetsystems www.istsuper.at


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Internet-Angebote, die vom Verein „Steirisches Netzwerk zur Stärkung von Kleinregionen und ihrer Zentren“ mit dem Sitz in Passail, Vereinsregister Gz BH Weiz: 2.1.VR–1190/2003, Grazer Straße 1, A-8510 Stainz („Verein“), betrieben werden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten gemeinsam mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Plattform in der jeweils aktuellen Fassung („Nutzungsbedingungen“).
 

Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten als

  • Vertragsunternehmer: natürliche oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechtes, die vom Verein einzelvertraglich berechtigt wurden, auf der website www.istsuper.com Dienstleistungen für Dritte zu erbringen (insbesondere Dienstleister und Bewirtschafter im Sinne der jeweiligen Verträge).
  • Nutzer: Natürliche oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechtes, denen gegenüber Vertragsunternehmer auf der website www.istsuper.com Dienstleistungen erbringen, natürliche oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechtes, die das Online-Angebot des Vereines ohne Vertragsbeziehung nützen sowie auch Vertragsunternehmer selbst.


I. Aufgabengebiete und Rechte des Vertragsunternehmers

I.1. Der Vertragsunternehmer bietet Produkte und Dienstleistungen auf Basis des vom Verein betriebenen Internet-Systems an. Für diese Angebote kommen entsprechende Verträge zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem Bewirtschafter zustande. Im Falle von durch Dienstleister vermittelten Verträgen kommen diese zwischen dem Verein und dem Nutzer zu Stande, während der vermittelnde Dienstleister im Innenverhältnis die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringt. Zu diesen Produkten und Dienstleistungen gehören insbesondere die Erstellung von Websites, die Einschulung von Nutzern oder Servicedienstleistungen.

I.2. Der Vertragsunternehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen und/oder sie an Dritte zu verkaufen oder sonst zur Nutzung zu überlassen. Der Vertragsunternehmer ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vereins nicht berechtigt, die angebotenen Dienste bzw. das vom Verein betriebene Internet-System zu ändern, zu ergänzen oder zu erweitern, sofern dies Auswirkungen auf das Gesamtsystem haben kann. Die Einrichtung von Homepages mit dem zur Verfügung gestellten Assistenten sowie die Erstellung und Anpassung von Inhalten auf Homepages für Nutzer ist davon ausgenommen.

I.3. Vertragsunternehmer können nach Erfüllung der vom Verein definierten Voraussetzungen Einrichtungen, Einschulungen und ähnliche Leistungen rund um die Nutzung des Internet-Systems durchführen. Der dabei zu erbringende Leistungsumfang kann vom Verein vorgegeben und in Form von Paketangeboten (Systemnutzung inkl. Einrichtung, Einschulung, usw.) Nutzern angeboten sowie über den Verein abgerechnet werden. Für derartige Leistungs-Anteile kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragsunternehmer und dem Nutzer zustande, unbeachtlich ob es sich beim Vertragsunternehmer um einen Bewirtschafter oder einen Dienstleister handelt.

I.4. Der Vertragsunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Verein, die Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen zu können.

I.5. Der Verein behält sich vor, für die Zulassung als Vertragsunternehmer, der auf Basis des Internet-Systems Leistungen anbieten darf, die Erfüllung von Voraussetzungen zu verlangen. Diese beziehen sich insbesondere auf einen geeigneten Nachweis von Kenntnissen im Umgang mit dem Internet-System, der im Regelfall durch eine Teilnahme an einer Einschulung erfüllt werden kann.

I.6. Der Vertragsunternehmer ist nicht verpflichtet, für den Verein tätig zu sein. Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet. Der Vertragsunternehmer ist nicht berechtigt, im Namen des Vereins aufzutreten, für den Verein Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Verein behält sich das Recht vor, von Vertragsunternehmern oder anderen Personen vermittelte Nutzer abzulehnen.

 

II. Pflichten des Vertragsunternehmers

II.1. Der Vertragsunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm an Dritte übermittelten Informationen bezüglich des Angebots des Vereins wahrheitsgemäß sind. Der Vertragsunternehmer hat den Nutzer auf alle, für Verträge rund um das KRZ-Internetsystem geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch jene des Vereins, hinzuweisen und dem Nutzer den Inhalt der Geschäftsbedingungen und der Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

II.2. Der Vertragsunternehmer ist verpflichtet, jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahme als eigene Maßnahme kenntlich zu machen.

II.3. Der Vertragsunternehmer stellt den Verein von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche des Vereins bleiben unberührt.

 

III. Pflichten des Vereines

Der Verein verpflichtet sich, eine zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Bewirtschaftungs- oder Dienstleistungsvertrages dem Stand der Technik entsprechende Hardware- & Software-Umgebung für den Betrieb des verwendeten Content Management Systems „typo3 4.0“ zu unterhalten.


IV. Haftungsbeschränkungen

IV.1. Schadensersatzansprüche gegen den Verein sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In diesem Fall ist die Haftung des Vereins auf den Ersatz jener Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss für den Verein oder den Geschädigten voraussehbar waren. Der Ersatz mittelbarer Schäden durch den Verein, insbesondere der Ersatz entgangenen Gewinns, ist jedenfalls ausgeschlossen.

IV.2. Der Verein haftet nicht für Zusagen oder Auftragsverpflichtungen zwischen dem Vertragsunternehmer und Nutzer, auch wenn diese Aufträge mittelbar oder unmittelbar mit Leistungen oder Tätigkeiten des Vereins zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für Beratungstätigkeiten, für die Einrichtung, Erstellung und Betreuung von Webseiten sowie für Einschulungen von Nutzern in Bezug auf vom Verein betriebene Produkte und Dienste.


V. Rechte Dritter

V.1. Der Vertragsunternehmer ist verpflichtet, Rechte anderer nicht zu verletzen. Die Einspeisung von Daten durch den Vertragsunternehmer hat unter Beachtung von Rechten Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Jeder geschützte und vom Vertragsunternehmer verbreitete Inhalt muss unabhängig von etwaigen sonstigen rechtlich erforderlichen Angaben einen Hinweis auf das Schutzrecht enthalten, dem er unterliegt. Entsprechende Urheber- oder sonstige Kennzeichnungen (z.B. Name des Fotografen) sind vom Vertragsunternehmer anzubringen. Kennzeichnungen und andere Hinweise dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöcht, verfälscht oder unkenntlich gemacht werden.

V.2. Der Vertragsunternehmer hält den Verein gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die infolge der Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Vertragsunternehmers oder seiner Gehilfen gegen den Verein geltend gemacht werden können. Dem Verein steht ein Einsichtsrecht in alle vom Vertragsunternehmer oder Nutzer eingespeisten Inhalte zu. Wenn der Vertragsunternehmer durch Schutzrechte geschützte Inhalte in öffentlich zugängliche Bereiche von www.istsuper.com einspeist, so ist dies als Garantie zu werten, dass der Rechteinhaber alle notwendigen Rechte eingeräumt hat, die zur Nutzung in der Art und Weise vollumfänglich berechtigen, die der Vertragsunternehmer mittels Einspeisung verwirklicht.

V.3. Links von und zu der Webseite www.istsuper.com dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Links auf die Webseite müssen als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine Übernahme in eigene Frames ist unzulässig. Sofern Vertragsunternehmer Links zu anderen Webseiten herstellen, übernimmt der Verein keine Verantwortung, weder für Inhalt dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen.

V.4. Mit der Einspeisung gewährt der Vertragsunternehmer dem Verein das nicht-exklusive Recht, die Inhalte zeitlich und räumlich unbeschränkt auf www.istsuper.com zu verbreiten, zu ändern, und zu bearbeiten. Die Rechtseinräumung umfasst auch das Recht, die eingespeisten Inhalte in andere Inhalte jeder Form zu integrieren und zu Werbezwecken zu nutzen. Inhalte, bezüglich derer die vorgenannte Rechteinräumung nicht erfolgt, müssen im Sinne des Punktes V.1. dieser Geschäftsbedingungen klar gekennzeichnet sein, widrigenfalls der Vertragsunternehmer den Verein gegenüber allen Ansprüchen Dritter, insbesondere jenen der tatsächlichen Rechteinhaber , schad- und klaglos halten wird. Die dem Verein vom Vertragsunternehmer eingeräumten Rechtspositionen können seitens des Vereins auch an Dritte weitergegeben werden.


VI. Vertragsdauer, Kündigung

VI.1. Der Vertrag ist, falls nicht anders vereinbart, bis 31.12.2007 aufrecht. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich (Brief, Fax, Email, Online-Mitteilung) gekündigt wird.

VI.2. Davon unberührt bleibt das beiden Parteien zustehende Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Anlass. Der Verein kann den Vertrag insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn der Vertragsunternehmer die beschriebenen Pflichten und Vereinbarungen verletzt, es wiederholt berechtigte Beschwerden gab, oder Qualitätsvorschriften trotz schriftlicher Abmahnung verletzt oder eine Behebung von Mängeln oder Einstellung von Zuwiderhandlungen nicht binnen 14 Tagen ab Eingang einer schriftlichen Rüge erledigt wird.


VII. Sonstiges

VII.1. Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass es nicht möglich ist, DV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Die unterstützten Anwendungsbedingungen entsprechen ausschließlich jenen des für das Internet-System genutzten Content Management Systems „typo3“, Version 4.0.

VII.2. Die vom Verein im Internet-System zugänglich gemachten Gestaltungselemente wie Entwürfe, Konzepte, Ideen, Internet-Designs und -Layouts, Seitengestaltungen, Grafiken, Logos, Schaltflächen, Symbole, Texte, Bild-, Foto- und Tonmaterialien sowie Programme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt.

VII.3. Der Vertragsunternehmer kann für seine Nutzer solche vom Verein ausdrücklich dafür zur Verfügung gestellte Materialien zur Gestaltung der Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter einer über das KRZ-System geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Davon ausgenommen sind Inhalte (Texte, Bilder, Tonmaterial oder Programme), die nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind oder nicht vom Verein stammen. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Verein oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

VII.4. Nutzungsrechte an der System-Software werden nicht übertragen. Somit ist das vollständige oder teilweise Herunterladen von Systemteilen, der Software oder von Softwarebestandteilen vom Server auf andere Rechner oder das sonstige vollständige oder teilweise Vervielfältigen der KRZ-Internetsoftware nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung des Source Code.

VII.5. Der Verein ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen.

VII.6. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

VII.7. Der Vertragsunternehmer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, insbesondere MedienG, ECG usw einzuhalten.

VII.8. Der Verein behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Auf die Änderung der Geschäftsbedingungen wird mittels Email hingewiesen. Wenn Nutzer das Leistungsangebot nach Kenntnis solcher Änderungen weiter nutzen, gilt dies als stillschweigende Anerkennung der geänderten Geschäftsbedingungen.

VII.9. Auf die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien findet österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Graz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Im Falle der Ungültigkeit einer der Bestimmungen gilt diese als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.